FÜR BESUCHER ZU BEACHTEN: Aufgrund der 10. Bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 08. Dezember 2020 wurde die Besucherregelung wie folgt für unser Haus geändert: Jeder Bewohner darf von täglich höchstens einer Person besucht werden, die über ein schriftliches o. elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus verfügt. Testung mittels -- POC-Antigen-Schnelltest darf höchsten 48 Stunden und -- PCR-Test höchstens 72 Stunden alt sein. Das Testergebnis ist auf Verlangen vorzulegen. Beim Besuch eines Bewohners ist während des gesamten Aufenthaltes eine FFP 2 Maske zu tragen, die Abstandsregel (mind.1, 5 m) ist einzuhalten und eine Händedesinfektion ist durchzuführen! Mo.-Fr. von 08.00-16.00 Uhr über das Büro (Tel.: 09257 944-400) Sa., So. + feiertags von 09.00-16.00 Uhr über Besuchsdienst (Tel.: 09257 944-401) Ohne vorherige Anmeldung ist das Betreten unserer Einrichtung nicht möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Anmeldungen sind möglich von: