
Betreuung für Pflegebedürftige mit erheblichem
allgemeinem Betreuungsbedarf
Bewohnerinnen und Bewohner mit erheblichem Beaufsichtigungs-
und Betreuungsbedarf, insbesondere aufgrund demenzbedingter
Funktionsstörungen, psychischer Erkrankungen oder geistiger
Behinderungen, erhalten eine für sie kostenfreie zusätzliche
Betreuung und Aktivierung, wenn sie die Leistungsvoraussetzungen
nach § 87 b SGB XI erfüllen. Hierzu führt die Einrichtung
eine Erhebung über die Einschränkungen der Alltagskompetenz bei den
Bewohnerinnen und Bewohnern durch und vereinbart mit den
Pflegekassen bzw. Versicherungsunternehmen bei privat Versicherten
leistungsgerechte Zuschläge zur Pflegevergütung.
Die
Erbringung der Leistungen, vorrangig die der pychosozialen
Betreuung und der tagesstrukturierenden Maßnahmen,basiert auf einem
Konzept, das den aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen
angepasst ist.
Bie Zahlung
der Vergütungszuschläge erfolgt direkt durch die Pflegekassen bzw.
Versicherungsunternehmen an die Einrichtung.